Diese Internetseite von IRIS e. V. beginnt mit einem Hintergrundfoto. Es zeigt einen Ausschnitt der Spree mit Ausflugsdampfer und Uferpromenade, vergleichbar der Alster in Hamburg. Aufnahme und Copyright dieses Fotos durch Margarete Voelzke im Oktober 2008.

IRIS Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter e. V.

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Untertitel zum Foto Unser Logo: Weiße Iris mit dem Text "IRIS" auf blauem Hintergrund © IRIS e. V..

Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) bei IRIS

Die einfachsten Handgriffe fallen schwer wenn das Sehvermögen sich plötzlich stark verschlechtert oder gar verloren geht. Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten. Fast nichts kann mehr so gemacht werden wie früher: spontan, schnell, ohne nachzudenken. Die kleinsten Verrichtungen können zum Problem werden:

Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zurückzugewinnen.

Wer vermittelt Lebenspraktische Fähigkeiten?

Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und sehbehinderten Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen dafür haben Sie in einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.

Für wen werden Lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt?

Die Schulung in Lebenspraktische Fähigkeiten ist ein Angebot für sehbehinderte Menschen, geburtsblinde und späterblindete Menschen, und blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter.

Wie werden Lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt?

Der Rehabilitationsbedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt, den Umfang und den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird dafür ein so genannter Rehabilitationsplan erstellt. Die Schulung wird auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Die Vermittlung von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.

Was wird vermittelt?

Die Schulung von LPF hilft, den Alltag wieder selbstständig meistern zu können. Folgende Grundfähigkeiten gehören zur Bewältigung des Alltags:

Kostenträger?

Kostenträger sind je nach individueller Situation der Sozialhilfeträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung. Die Kostenübernahme für LPF ist nicht gesetzlich geregelt.
IRIS unterstützt Sie bei der Beantragung!

Adresse von IRIS in Hamburg

Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e. V.
Marschnerstraße 26
22081 Hamburg
Telefon: 0 40 – 2 29 30 26
Fax: 0 40 – 22 59 44
E–Mail: info@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org

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Es gibt noch freie Plätze für die:

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