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Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) bei IRIS
Die einfachsten Handgriffe fallen schwer wenn das Sehvermögen sich plötzlich stark verschlechtert oder gar verloren geht. Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten. Fast nichts mehr kann so gemacht werden wie früher: spontan, schnell, ohne nachzudenken. Die kleinsten Verrichtungen können zum Problem werden:
- eine Tasse Kaffee eingießen,
- telefonieren,
- eine Unterschrift leisten,
- mit Bargeld zahlen,
- Fleisch schneiden,
- das passende Hemd zum Anzug aussuchen,
- eine warme Mahlzeit zubereiten,
- den Fußboden reinigen,
- einen Knopf annähen,
- Schuhe putzen,
- Fingernägel pflegen.
Eine Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zurückzugewinnen.
Wer vermittelt Lebenspraktische Fähigkeiten?
Qualifizierte Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und sehbehinderten Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen dafür haben sie in einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.
Für wen werden Lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt?
Die Schulung in Lebenspraktische Fähigkeiten ist ein Angebot für sehbehinderte Menschen, geburtsblinde und späterblindete Menschen, und blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom Lebensalter.
Wie werden Lebenspraktische Fähigkeiten vermittelt?
Der Rehabilitationsbedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse und Fähigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt, den Umfang und den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird dafür ein so genannter Schulungsplan erstellt. Die Schulung wird auf Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Die Vermittlung von LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.
Was wird vermittelt?
Die Schulung von LPF hilft, den Alltag wieder selbstständig meistern zu können. Folgende Grundfähigkeiten gehören zur Bewältigung des Alltags:
Im Bereich der Ernährung:
- die mundgerechte Aufnahme der Nahrung (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen, Brot bestreichen).
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Kochen (Messen, Wiegen, Schneiden, Umgang mit Hitze),
- Reinigung der Wohnung (verschiedene Flächen, systematisch säubern, Betten beziehen, Spülen),
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (Kleidung auf den Bügel hängen, Bügeln, Schuhe putzen).
Im Bereich Nähen:
- Faden einfädeln,
- Knöpfe annähen,
- verschiedene Nähte nähen,
- Nähen mit der Nähmaschine.
Im Bereich der Körperpflege und Gesundheit:
- das Waschen, Duschen, Baden,
- die Zahnpflege,
- das Kämmen,
- Rasieren,
- Kontrolle des Blutdrucks und des Blutzuckers,
- medikamentöse Versorgung.
Im Bereich häuslicher Reparaturen:
- Umgang mit verschiedenen Werkzeugen,
- Schrauben eindrehen,
- Nägel einschlagen,
- auswechseln einer Glühbirne.
Im Bereich der Babypflege:
- Wickelmethoden,
- Babynahrung zubereiten und füttern...
Kommunikationsfähigkeiten:
- Umgang mit dem Telefon ⁄ Handy,
- Umgang mit Münzen und Geldscheinen,
- Blindenschrift – Tastübungen zum Punktschriftlesen,
- Schreiben der Handschrift,
- Üben der Unterschrift,
- Umgang mit Lesegeräten.
- Kennen lernen und Gebrauch von Hilfsmitteln die das alltägliche Leben erleichtern können.
Kostenträger?
Kostenträger sind je nach individueller Situation der Sozialhilfeträger, die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die Kriegsopferversorgung. Die Kostenübernahme für LPF ist nicht gesetzlich gesichert.
IRIS unterstützt Sie bei der Beantragung!
Adresse von IRIS in Hamburg
Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e. V.Marschnerstraße 26
22081 Hamburg
Telefon: 0 40 – 2 29 30 26
Fax: 0 40 – 22 59 44
E–Mail: info@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org
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